Haftungsausschluss
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (für provisionspflichtige Angebote *)
* provisionspflichtige Angebote sind gesondert gekennzeichnet. Wenn das Angebot nicht als provisionspflichtig gekennzeichnet ist, sind dies für den Mieter bzw. Käufer provisionsfrei.
1.Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichte, und dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehenen Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der angeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande gekommen sind.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über dem Bundesbankdiskont fällig.
7. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Bernau bei Berlin.
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